Allgemeine Geschäftsbedingungen der ORA Software GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die ORA Software GmbH (nachfolgend ORA GmbH genannt) erbringt ihre Dienste im Rahmen der Vertragsanbahnung auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Einzelvertrages werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der ORA GmbH bestätigt wurden.
(3) Die ORA GmbH ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht

§ 2 Definitionen

(1) „Daten“ sind solche Daten, die der Kunde mit dem technischen System speichert.
(2) „Kunde“ ist der jeweilige Nutzer des technischen Systems, welcher durch einen Vertrag mit der ORA GmbH zur Nutzung berechtigt ist.
(3) „Einzelvertrag“ ist der einzelne Vertrag mit dem Kunden.
(4) „Technisches System“ ist eine IT-Infrastruktur, die von der ORA GmbH betrieben wird und Zugang zu der Software „Azubiheft“ eröffnet.
(5) „Nutzung“ ist die vertragsgemäße Nutzung des technischen Systems über den elektronischen Zugang, der dem Kunden von der ORA GmbH entsprechend des jeweiligen Einzelvertrags eröffnet wird.
(6) „Verfügbarkeit“ bedeutet die Verfügbarkeit des technischen Systems am Knotenpunkt und die damit verbundene Zugriffsmöglichkeit durch den Kunden.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag über die Nutzung der von der ORA GmbH angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein von der ORA GmbH bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme kann schriftlich oder konkludent erfolgen.
(2) Der Vertrag kommt auch im elektronischen Geschäftsverkehr über die Webseite der ORA GmbH zustande. Die dargestellten Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die jeweilige Kundenbestellung dar. Durch das Betätigen des Buttons „Abonnement buchen“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot gegenüber der ORA GmbH ab. Das Angebot wird durch elektronische Bestellbestätigung per E-Mail seitens der ORA GmbH rechtsverbindlich angenommen.
(3) Soweit sich die ORA GmbH zur Erfüllung vereinbarten Dienstleitung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Die ORA GmbH ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigung

Der Kunde kann sich zwischen Abo-Modell und Lizenz-Modell entscheiden.

Abo-Modell
(1) Der Vertrag beginnt mit dem Tag der ersten Erfüllungshandlung, soweit im jeweiligen Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(2) Der Vertrag kann mit Frist von 7 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern der Kunde den Vertrag nicht ordentlich kündigt.
(4) Die Kündigung kann schriftlich an ORA Software GmbH, Speckweg 98a, 68305 Mannheim, sowie per E-Mail an info@ora-software.de erfolgen.
(5) Ein Testzugang endet automatisch mit Ablauf des jeweiligen Testzeitraums und muss nicht gekündigt werden.

Lizenz-Modell
Im Lizenz-Modell fallen keine monatlichen Kosten an. Der Kunde kann für jeden Auszubildenden einmalig eine Lizenz kostenpflichtig erwerben.
Das Kündigen des Accounts ist in diesem Modell nicht erforderlich.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Die ORA GmbH stellt dem Kunden das technische System für die Dokumentation und digitale Verarbeitung der Arbeitsleistung von Auszubildenden in Form eines accountgebundenen, elektronischen Zugangs zur Verfügung. Der Umfang der geschuldeten Funktionen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Die ORA GmbH gewährleistet dem Kunden eine Verfügbarkeit des technischen Systems von 99,9%. Geplante oder notwendige Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen und vorher dem Kunden mitgeteilt wurden, sowie Störungen aufgrund Höherer Gewalt sind von der gewährleisteten Verfügbarkeit ausgenommen.
(3) Höhere Gewalt sind seitens der ORA GmbH unverschuldete, unvorhersehbare und außergewöhnliche Umstände welche die Leistungserbringung vereiteln, insbesondere technische Störungen, Hackerangriffe, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, sowie Streiks.
(4) Werden Leistungen kostenlos bereitgestellt, so ist die ORA GmbH berechtigt diese fristlos und ohne Vorankündigung einzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch kann hierdurch nicht begründet werden.
(5) Im Falle von grundlegenden Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, erhält die ORA GmbH das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung, wenn es der ORA GmbH durch die Änderungen unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen.

§ 5 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, dass sie während der Laufzeit dieses Vertrages und zwei Jahre danach alle Informationen, Dokumente und Daten, die ihnen von der anderen Vertragspartei zur Kenntnis gebracht worden, bzw. im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, als geheim zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Dies gilt nicht, solange und soweit diese Informationen, Dokumente und Daten:
a. den Parteien bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder
b. allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies eine der Parteien zu vertreten hat, oder
c. einer der Parteien von einem Dritten rechtmäßigerweise ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt bzw. überlassen werden oder von dem überlassenen Unternehmen zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind, oder
d. nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften oder aufgrund einer unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung offen gelegt werden müssen, wenn der offenlegenden Partei dieses Erfordernis unverzüglich bekannt gegeben wird und der Umfang der Offenlegung soweit wie möglich eingeschränkt wird.
(2) Auf Verlangen werden beide Parteien bei Beendigung der Zusammenarbeit alle vertraulichen Informationen unwiederbringlich löschen oder an die jeweils andere Vertragspartei zurückgeben. Auf Anfrage einer Vertragspartei ist die Löschung schriftlich zu bestätigen. Die Verpflichtungen nach diesem Abschnitt zur Geheimhaltung und Datenschutz bleiben auch nach Beendigung dieses Rahmenvertrages oder der vollständigen Abwicklung des Vertrags bestehen.
(3) Diese Bestimmungen gelten vollumfänglich für alle eingesetzten Mitarbeiter der ORA GmbH, etwaiger Mitarbeiter des Kunden.
(4) Die gesetzlichen Bestimmungen der DS-GVO gelten uneingeschränkt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die ORA GmbH die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten erhebt, verarbeitet und nutzt. Zu den erforderlichen Daten gehören Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden. Im Falle der der Zahlung per Lastschriftverfahren die dazu notwendigen Kontoinformationen. Der Kunde stellt die ORA GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich kundenseitig überlassener Daten frei.
(5) Es gilt die Datenschutzerklärung und die Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung. Diese Vereinbarungen sind Vertragsbestandteil des jeweiligen Einzelvertrags.
(6) Ist der Auszubildende noch keine 16 Jahre alt, muss die Einwilligung entsprechend Artikel 8 der EU-DSGVO von der Erziehungsberechtigten erfolgen.
(7) Trotz aller Sorgfalt können bei der Kommunikation per E-Mail Computerviren o.ä. übertragen werden. Der Kunde hat entsprechende Sicherungsvorkehrungen zu treffen um Schäden an seinem System zu verhindern. E-Mails und Telefaxe können durch Dritte mitgelesen werden. Dieses Risiko kann durch Verschlüsselung gemindert, aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die konkreten Zahlungsverpflichtungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Die von der ORA GmbH angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet.
(2) Im Falle der Zahlung per Lastschriftverfahren wird die ORA GmbH ermächtigt, die fällige Forderung von dem seitens des Kunden benannten Bankkonto einzuziehen. Bei Zahlung per PayPal ist die ORA GmbH ermächtigt die fällige Forderung durch elektronische Rechnungsstellung über PayPal einzuziehen.
(3) Im Falle von Zahlungsrückständen aus dem Einzelvertragsverhältnis kann der Zugriff des Nutzers auf das technische System beschränkt werden. Nach Erhalt der Zahlung wird der Zugriff auf das technische System wieder freigegeben.
(4) Die Aufrechnungen mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen, sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen
(5) Die Nutzung des technischen Systems ist kostenfrei, sofern sich der Kunde in einem Ausbildungsverhältnis befindet und sich bei der ORA GmbH als Auszubildender registriert hat. Abweichende Regelungen im jeweiligen Einzelvertrag vorbehalten. Eine elektronische Übermittlung der Ausbildungsberichte ist bei der kostenfreien Nutzung nicht möglich.
(6) Die Nutzung des technischen Systems ist kostenpflichtig, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt und Auszubildende des Unternehmens das technische System nutzen. Der Abrechnungszeitraum richtet sich nach der Anzahl der Auszubildenden im jeweiligen Unternehmen, die das technische System vertragsgemäß nutzen.
a. Bei 1 bis 4 Auszubildenden im Unternehmen, erfolgt die Abrechnung des Einzelvertrags gegenüber dem Unternehmen jährlich;
b. Bei 5 bis 9 Auszubildenden im Unternehmen, erfolgt die Abrechnung des Einzelvertrags gegenüber dem Unternehmen halbjährlich;
c. Bei 10 und mehr Auszubildenden im Unternehmen, erfolgt die Abrechnung des Einzelvertrags gegenüber dem Unternehmen vierteljährlich;
d. Fällt die Zahl der Auszubildenden im Unternehmen auf 0 entfällt die Kostenpflicht.
Die Rechnungsstellung erfolgt zum Abrechnungszeitpunkt auf die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

§ 7 Mitwirkungs- und Kundenpflichten

(1) Die Hauptleistungspflichten des Kunden ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Der Kunde ist bei Zahlung im Lastschriftverfahren verpflichtet, stets für eine - den Zahlungspflichten aus dem Einzelvertrag entsprechend - ausreichende Deckung des angegebenen Bankkontos zu sorgen. Der Kunde ist auch im Falle der Drittnutzung zur Vergütung verpflichtet.
(2) Der Kunde versichert, dass die von ihm gemachten Datenangaben richtig und vollständig sind und die ORA GmbH jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten (insbesondere über die Änderung der Daten zum Bankkonto des Kunden) zu informieren.
(3) Der Kunde stellt die ORA GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Schutzrechte durch die vom Kunden über das Internet dargebotenen bzw. übermittelten Inhalte frei. Die Freistellung erfolgt in der Weise, dass der Kunde der ORA GmbH den gesamten entstandenen Aufwand einschließlich angefallener Kosten der Rechtsverteidigung durch die Inanspruchnahme seitens des Dritten zu ersetzen hat.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, das technische System ausschließlich für den vertragsgemäßen Zweck zu verwenden und keine pornografischen, rassistischen oder gesetzeswidrigen Inhalte in dem technischen System zu speichern und/oder diese Dritten unter Verwendung des technischen Systems zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle nachweislichen Schäden und Rechtsfolgen, die der ORA GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung des Portals entstehen. Bei Fremdnutzung obliegt dem Kunden der Nachweis, dass er diese nicht zu vertreten hat.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung der ORA GmbH ist auf die Haftung wegen Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sowie der Haftung aufgrund groben Verschuldens oder Vorsatz beschränkt. Die Haftungssumme wird auf die Höhe einer Jahresgebühr des jeweiligen Einzelvertrags beschränkt. Die Haftung für Schäden aus Datenverlusten wird auf die Summe beschränkt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären, maximal jedoch die Höhe einer Jahresgebühr.
(2) Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt hat die ORA GmbH nicht zu vertreten und begründen kein Minderungsrecht des Kunden.
(3) Die ORA GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste publizierten Daten und Informationen.
(4) Die ORA GmbH haftet nicht für Schäden, die kundenseitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Datenübermittlung entstehen können.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
(2) Sämtliche Vereinbarungen die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der Bedingungen beinhalten, sowie besondere Garantiezusagen und Abmachungen, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis. Werden Änderungen der vorgenannten Art von Vertretern oder Hilfspersonen der ORA GmbH abgegeben, sind sie für die ORA GmbH nur verbindlich, wenn die Geschäftsführung der ORA GmbH hierfür ihre schriftliche Zustimmung erteilt.
(3) Der Kunde darf Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der ORA GmbH an Dritte abtreten.
(4) Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Offenburg als örtlicher Gerichtsstand vereinbart.